Lehrgänge/ Fischereiprüfung

 

Wer in Niedersachsen den Fischfang ausüben will und nicht Fischereiberechtigter ist, muss nach dem Nds. Fischereigesetz einen Fischereischein oder einen Personalausweis und einen Fischereierlaubnisschein besitzen.

Voraussetzung ist, um einen Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein zu erhalten, die Ablegung einer Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband.

Der Angelfischerverband Weser- Ems führt die Fischerprüfung in gesetzlichem Auftrag durch. Er erfüllt damit die Forderung des Nds. Fischereigesetzes § 54, Abs. 3, Abschnitt 3.

Die Durchführung der Ausbildungslehrgänge wurde den örtlichen Vereinen oder Bildungseinrichtungen übertragen.

 

Ein Ausbildungslehrgang zur Fischerprüfung umfasst allgemein 12 bis 15 Doppelstunden und schließt mit einer schriftlichen (Fragebogen) und einer praktischen Prüfung ab.

 

Die Lehrgangsgebühr beträgt 100.- € incl. Material und Prüfung.

 

Auch als Online-Kurs möglich

Die Lehrgangsgebühr für den Onlinekurs beträgt 110.-€ incl. Material und Prüfung.

 

Teilnehmer von anderen Online Kurs Anbietern können nach Rücksprache ihre Prüfung auch bei uns ablegen.

 

 

 

 

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