Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, sofern sie sich durch Unterschrift zur Beachtung dieser Satzungsbestimmungen bekennt. Minderjährige und
sonstige beschränkt geschäftsfähige Personen bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Voraussetzung beim Erwerb der Mitgliedschaft ist der Nachweis der abgelegten
Fischerprüfung. Die Mitgliedschaft beginnt mit einer schriftlichen Beitrittserklärung, Zahlung des Aufnahmebeitrags, Zahlung des ersten Jahresbeitrages.
Jugendliche die im Beitrittsjahr das 10. Lebensjahr vollenden können dem Verein beitreten, wenn sie sich verpflichten, mit Vollendung des 14. Lebensjahres die vorgeschriebene Fischerprüfung
abzulegen. Erfolgt die Prüfung nicht, erlischt nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz automatisch die Mitgliedschaft.
Aufnahmebeitrag und Jahresbeiträge sind wie bei der Jugendgruppe üblich zu entrichten. Angeln dürfen Jugendlichen unter 14 Jahren, nur in Begleitung eines stimmberechtigten Mitgliedes.
Bei den Erwachsenen
beträgt der Aufnahmebeitrag 100 €
Der Jahresbeitrag beträgt 75 €
Bei den Jugendlichen
beträgt der Aufnahmebeitrag 50 €
Der Jahresbeitrag beträgt
bei Jugendlichen unter 14 Jahren 20 €
bei Jugendlichen über 14 Jahren 37,50 €