Mitglied

Mitglied im Verein werden

Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, sofern sie sich durch Unterschrift zur Beachtung dieser Satzungsbestimmungen bekennt. Minderjährige und sonstige beschränkt geschäftsfähige Personen bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Voraussetzung beim Erwerb der Mitgliedschaft ist der Nachweis der abgelegten Fischerprüfung. Die Mitgliedschaft beginnt mit einer schriftlichen Beitrittserklärung, Zahlung des Aufnahmebeitrags, Zahlung des ersten Jahresbeitrages.

Jugendliche die im Beitrittsjahr das 10. Lebensjahr vollenden können dem Verein beitreten, wenn sie sich verpflichten, mit Vollendung des 14. Lebensjahres die vorgeschriebene Fischerprüfung abzulegen. Erfolgt die Prüfung nicht, erlischt nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz automatisch die Mitgliedschaft.
Aufnahmebeitrag und Jahresbeiträge sind wie bei der Jugendgruppe üblich zu entrichten. Angeln dürfen Jugendlichen unter 14 Jahren, nur in Begleitung eines stimmberechtigten Mitgliedes.

 

Mitgliedsbeitrag

Bei den Erwachsenen

beträgt der Aufnahmebeitrag 100 €
Der Jahresbeitrag beträgt 75 €

Bei den Jugendlichen

beträgt der Aufnahmebeitrag 50 €

Der Jahresbeitrag beträgt

bei Jugendlichen unter 14 Jahren 20 €
bei Jugendlichen über 14 Jahren 37,50 €

 

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